ClickCon GmbH & Co.KG
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ClickCon GmbH & Co. KG
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Herstellung und Lieferung von Photovoltaik-Montagesystemen sowie zugehörigen Komponenten zwischen der ClickCon GmbH & Co. KG (nachfolgend „Verkäufer“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Käufer“).
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
- Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, ohne dass erneut auf sie hingewiesen werden muss.
§ 2 Angebot, Vertragsschluss und gewerbliche Schutzrechte
- Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- Änderungen der Konstruktion, der Werkstoffwahl, der Spezifikation und der Bauart behält sich der Verkäufer auch nach Absendung einer Auftragsbestätigung und/oder Zeichnungsfreigabe ohne vorherige Ankündigung vor, sofern diese Änderungen weder der Auftragsbestätigung noch der Spezifikation des Kunden widersprechen, oder sofern der Vertragsgegenstand und dessen äußeres Erscheinungsbild dadurch für den Kunden keine Qualitätseinbuße oder sonstige unzumutbare Änderungen erfährt. Zumutbar für den Kunden sind insbesondere technische Änderungen, Verbesserungen nach dem neuesten Stand von Wirtschaft und Technik, Verbesserung der Konstruktion und Materialauswahl.
- Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers oder durch Ausführung der Lieferung zustande.
- Der Verkäufer behält sich Eigentums-, Urheber- und gewerbliche Schutzrechte an allen Angebotsunterlagen, technischen Zeichnungen, Berechnungen, Mustern und sonstigen Dokumenten vor. Diese dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder genutzt werden.
- Falls vom Kunden Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen, Entwürfe, Konstruktionen, Muster, Prototypen oder andere Unterlagen geliefert werden, haftet er dem Verkäufer dafür, dass durch die Benutzung der Unterlagen keine gewerblichen Schutzrechte, insbesondere Patente, Geschmacksmuster, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde stellt den Verkäufer von Ansprüchen Dritter wegen derartiger Rechtsverletzungen frei.
- Technische Angaben, Abbildungen, Maße und Gewichte sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden. Der Verkäufer ist zu technischen Änderungen berechtigt, soweit diese für den Käufer zumutbar sind und die Funktionalität nicht beeinträchtigen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die Preise der jeweils gültigen Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich netto ab Werk (EXW), zzgl. Verpackung, Fracht, Versicherung und gesetzlicher Umsatzsteuer. Preisbasis ist der zum Angebotsdatum gültige Devisenwechselkurs und Aluminiumpreis. Bei einer Änderung des Wechselkurses zwischen angebotener Währung zum EURO zwischen Angebotsdatum und Projektstart/Auslieferung um mehr als +/- 5 Prozentpunkte ist der Verkäufer berechtigt, den Preis entsprechend proportional anzupassen. Sollte sich der Stahlpreis bis zum Projektstart/Auslieferung um mehr als +/- 5 Prozentpunkte ändern, so behält sich der Verkäufer eine Nachberechnung vor. Als Preisbasis/-referenz gilt der LME Preis als Preisbasis (+/- 5 Prozentpunkte) bzw. der Midwest Transaction Price (USA).
- Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Angebot und Lieferung mehr als 40 Tage liegen und sich wesentliche Kostenpositionen (Materialpreise, Energie, Logistik, Löhne) wesentlich erhöhen. Übersteigt die Erhöhung 20 % des vereinbarten Preises, kann der Käufer binnen 7 Tagen nach Mitteilung zurücktreten.
- Zahlung erfolgt grundsätzlich per Vorkasse, sofern nichts anderes vereinbart ist. Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig und innerhalb von 7 Tagen zahlbar. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
- Der Käufer kommt nach Ablauf der Zahlungsfrist ohne weitere Mahnung in Verzug. Gerät der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, dem Kunden für jede Mahnung eine angemessene Gebühr in Höhe von mindestens Euro 5,00 zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die tatsächlich entstandenen Kosten geringer sind. Bei Überschreitung der Fälligkeitstermine oder bei Stundung ist der Verkäufer berechtigt, Fälligkeits- bzw. Stundungszinsen iHv. jährlich 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen, jedoch mindestens 9 Prozent.
- Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer unbeschadet weiterer Ansprüche und Rechte berechtigt, eine ggf. bestehende Stundungsvereinbarung außerordentlich zu kündigen und sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.
- Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen trotz Mahnung nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck oder eine Lastschrift wegen mangelnder Deckung nicht einlöst, kann der Verkäufer sämtliche bestehenden Forderungen sofort zur Zahlung fällig stellen.
- Werden nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt, die objektive Zweifel begründen, dass die pflichtgemäße Vertragserfüllung durch den Kunden erfolgt, wie z.B. Zahlungsunfähigkeit oder Erfüllungsverweigerung, ist der Verkäufer berechtigt, die Restschuld des Kunden sofort fällig zu stellen, Vorkasse oder Sicherheiten zu verlangen oder nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
- Der Verkäufer ist berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsverbindung abzutreten.
- Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur hinsichtlich Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 4 Lieferung, Leistungszeit und Gefahrübergang
- Soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist, erfolgen Lieferungen ab Werk Gottenheim (EXW Incoterms 2010). Soweit die Lieferung auf Verlangen des Kunden an einen anderen Ort erfolgt, geschieht dies auf Gefahr und für Rechnung des Kunden. Etwaige Weisungen über die Art der Versendung hat der Kunde dem Verkäufer rechtzeitig und schriftlich mitzuteilen. Sie sind für den Verkäufer nur bindend, wenn sie vom Verkäufer in Textform bestätigt werden.
- Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
- Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat (z. B. Materialmangel, Transportstörungen, behördliche Anordnungen, Streik, Krieg, Pandemien, Energiekrisen, Naturkatastrophen), verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich angemessener Anlaufzeit.
- Dauert die Behinderung länger als drei Monate an, können beide Parteien hinsichtlich des nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurücktreten.
- Bei vom Verkäufer verschuldetem Lieferverzug ist die Haftung für Verzögerungsschäden auf 5 % des Netto-Warenwertes des betroffenen Lieferteils begrenzt.
- Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Käufer zumutbar sind.
- Die Gefahr geht mit Bereitstellung der Ware ab Werk auf den Käufer über (EXW gemäß Incoterms in der jeweils gültigen Fassung).
- Gerät der Käufer in Annahmeverzug, gehen Gefahr und Kosten auf ihn über.
§ 5 Verpackung und Entsorgung
- Verpackung wird gesondert berechnet.
- Der Käufer ist verpflichtet, Transportverpackungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben (insbesondere VerpackG) auf eigene Kosten zu entsorgen. Eine Rücknahmeverpflichtung durch den Verkäufer besteht nicht.
§ 6 Untersuchungs- und Rügepflicht, Mängelansprüche
- Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung.
- Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten aus §§ 377, 381 HGB nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist dies gegenüber dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von 10 Tagen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von 10 Tagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Ein allgemeines Retourenrecht besteht nicht.
- Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Art der Nacherfüllung zu wählen (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Der Verkäufer ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten. Der Kunde hat dem Verkäufer die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben.
- Wird vom Käufer entgegen Herstellerhinweisen montiert oder werden Systemkomponenten unsachgemäß kombiniert oder verändert, entfällt die Mängelhaftung, sofern der Käufer nicht nachweist, dass der Mangel hierauf nicht beruht.
- Schäden infolge normaler Abnutzung, unsachgemäßer Verwendung oder fehlerhafter Montage durch den Käufer sind ausgeschlossen.
- Mängelansprüche stehen ausschließlich dem unmittelbaren Käufer zu.
§ 7 Haftung
- Der Verkäufer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), dann jedoch begrenzt auf vorhersehbare, typische Schäden.
- Eine Haftung für Ertragsausfall von PV-Anlagen, Produktionsausfälle, Baustellenverzögerungen, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen oder sonstige mittelbare/indirekte Schäden ist ausgeschlossen.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter.
- Haftung für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt uneingeschränkt.
§ 8 Garantie für Produkte
- Für eine etwaige Garantie steht der Verkäufer ein, wenn und soweit sie vorher mit dem Kunden ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.
- Die Garantie begründet nur Ansprüche des Kunden vom Verkäufer. Die Geltendmachung durch Dritte ist nur möglich, wenn der Verkäufer hierzu vorab die Zustimmung schriftlich erteilt hat.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen Eigentum des Verkäufers (erweiterter und verlängerter Eigentumsvorbehalt).
- Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt für den Verkäufer als Hersteller. Bei Verbindung mit anderen Sachen erwirbt der Verkäufer Miteigentum. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
- Der Käufer darf die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang veräußern; Forderungen aus der Weiterveräußerung tritt er bereits jetzt an den Verkäufer ab. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann der Verkäufer verlangen, dass der Kunde dem Verkäufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
- Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zum Rücktritt und zur Herausgabe der Vorbehaltsware berechtigt.
- Pfändungen oder Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen.
§ 10 Verjährung eigener Ansprüche
Zahlungsansprüche des Verkäufers verjähren abweichend von § 195 BGB erst nach fünf Jahren.
§ 11 Schriftform
Rechtserhebliche Erklärungen bedürfen der Schriftform (auch elektronisch).
§ 12 Nutzung des Online-Kalkulators, Registrierung und Angebotskonfiguration
- Der Verkäufer stellt auf seiner Website einen Online-Kalkulator zur Verfügung, mit dem registrierte gewerbliche Nutzer (nachfolgend „Nutzer“) Photovoltaik-Montagesysteme konfigurieren und unverbindliche Preis- und Mengenvorschläge erstellen können.
- Die Nutzung des Kalkulators setzt eine Registrierung und die Einrichtung eines persönlichen Kundenkontos voraus. Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und richtige Angaben zu machen und Zugangsdaten vertraulich zu behandeln. Eine Übertragung oder Weitergabe des Kontos an Dritte ist unzulässig.
- Berechnungen, Stücklisten, Visualisierungen, technische Zeichnungen und Preisvorschläge, die über den Online-Kalkulator erzeugt werden, stellen keine verbindlichen Angebote im rechtlichen Sinne dar. Ein Vertrag kommt ausschließlich durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers zustande.
- Preise, die im Kalkulator angezeigt werden, können aufgrund marktbedingter Schwankungen (Materialpreise, Logistik, Energie, Löhne) variieren und dienen lediglich als unverbindliche Orientierung. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der vom Nutzer eingegebenen Daten oder daraus resultierende Berechnungen.
- Der Nutzer ist für die technische Richtigkeit der eingegebenen Dachparameter, Maße, Statikvorgaben und sonstigen Konfigurationsdaten vollständig verantwortlich. Falsche Eingaben können zu fehlerhaften Berechnungen führen; hierfür haftet der Verkäufer nicht.
- Der Verkäufer behält sich das Recht vor, kalkulierte Systeme technisch zu prüfen und anzupassen, soweit dies zur Einhaltung technischer Standards, Normen oder Produktspezifikationen erforderlich ist.
- Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit des Kalkulators oder die fehlerfreie Funktionsweise digitaler Systeme. Wartungsarbeiten, technische Störungen oder Weiterentwicklungen können die Nutzung zeitweise einschränken.
- Jegliche Formen des Missbrauchs, insbesondere automatisierte Abfragen, Reverse Engineering, systematische Datenabgriffe oder die Nutzung des Kalkulators zur Erstellung von Angeboten für Wettbewerber, sind verboten.
- Alle im Kalkulator bereitgestellten Inhalte – insbesondere Berechnungsalgorithmen, technische Daten, Bilder, Stücklisten, Preisstrukturen und Ergebnisse – unterliegen dem Urheberrecht und gewerblichen Schutzrechten des Verkäufers. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers ist unzulässig.
- Der Verkäufer ist berechtigt, Nutzerkonten bei missbräuchlicher Verwendung, fehlerhaften Angaben oder Verstößen gegen diese AGB zu sperren.
§ 13 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Verkäufers.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers (Freiburg im Breisgau), sofern der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.